Künstlersozialabgabe
Vor einigen Jahren wurde seitens der Künstlersozialkasse auf die bestehende Nachweisführung, Beitragszahlung und Abgabepflicht aller deutschen Arbeitgeber verstärkt hingewiesen.
Auch die HU Berlin gehört zum Kreis der Arbeitgeber, die die gesetzlich geregelten Pflichten der Zahlung der Künstlersozialabgabe einzuhalten haben. Dabei geht der zu erfassende Personenkreis deutlich über die "Künstler" hinaus, denn es geht um die Abrechnung von künstlerischen und publizistischen Leistungen von Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der HU bestehen. 2024 beträgt die KSA 5% auf das gezahlte Entgelt und geldwerte Leistungen.
Neben diversen Intensivschulungen zu diesem Thema stellt die Haushaltsabteilung Informationen bereit, bietet Beratungen und weitere Schulungen an.
Ansprechpartner/innen zu diesem Thema sind Frau Katharina Heide und Herr Renato Babac.
Weitere aktuelle Informationen zur Künstlersozialabgabe finden Sie in der Information der Haushaltsabteilung IV-Info Nr. 01/2020: