Mitteilungsverordnung (MV)
Meldungen gemäß Mitteilungsverordnung (MV) / Verfahrensänderung ab 01.01.2024
Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen ist die Humboldt-Universität zu Berlin ab dem 1. Januar 2025 (für die Zeiträume ab 1. Januar 2024) dazu verpflichtet, sämtliche Mitteilungen gemäß der Mitteilungsverordnung (MV) in elektronischer Form und unter Angabe der Steuer-ID sowie des Geburtsdatums der jeweiligen meldepflichtigen Personen an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Weitere Informationen zur Änderung der Mitteilungsverordnung finden Sie hier.
Für internationale Zahlungsempfänger:innen stehen hier die entsprechenden Informationen auf Englisch (EN) zur Verfügung.
Folgende Ansprechpartner:innen in der Abteilung für Haushalt und Personal stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung:
Frau Hambacher
Referat Buchhaltung; Referatsleiterin III G
Tel. (030) 2093-12530
Herr Babac
Stabsstelle Steuern; III St 1
Tel. (030) 2093-12508
Frau Heide
Stabsstelle Steuern; III St 2 ´
Tel. (030) 2093-12509