Sponsoring / Spenden
Sponsoring
Für die Finanzierung von Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Sponsoringmittel einzuwerben.
Jede Art des Sponsorings bedarf den Abschluss eines Sponsoring-Vertrages. Die Abwicklung wird von der HI GmbH ausgeführt.
Hier erfahren Sie mehr über das Thema Veranstaltungsfinanzierung und Sponsoring (HU Intranet).
Einnahmen aus aktivem Sponsoring liegen vor, wenn die HU aktiv an den Werbemaßnahmen mitwirkt und damit eine Gegenleistung für den Sponsor erbringt.
Das aktive Sponsoring unterliegt der Umsatzbesteuerung zu 19%. Die Gewinne aus aktivem Sponsoring werden mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet.
Aktives Sponsoring ist immer zu Vollkosten zu kalkulieren (inkl. Overhead, Gewinn- und Risikozuschlag).
Einnahmen aus passivem Sponsoring liegen vor, wenn die HU nicht aktiv an den Werbemaßnahmen für den Sponsor mitwirkt. Das passive Sponsoring unterliegt nicht der Umsatz- und Ertragbesteuerung.
Für die verschiedenen Konstellationen des Sponsorings stehen folgende Musterverträge der HU zur Verfügung:
- aktives Geldsponsoring (PDF)
- aktives Sachsponsoring (PDF)
- passives Geldsponsoring (PDF)
- passives Sachsponsoring (PDF)
- passives Sachsponsoring (englisch) (PDF)
- passives Raumsponsoring (PDF)
- passives Raumsponsoring (englisch)(PDF)
Sponsoring ist streng von Spenden abzugrenzen.
Spenden werden freiwillig, unentgeltlich und ohne Erwartung einer Gegenleistung erbracht.
Spendenbescheinigungen
Auf Basis des § 10 b des Einkommensteuergesetzes kann auch die Humboldt-Universität zu Berlin als juristische Person des öffentlichen Rechts Bestätigungen über Geld- und Sachzuwendungen erstellen.
Weiterführende Hinweise zur Bestätigung von Geld- und Sachzuwendungen entnehmen Sie bitte dem Runschreiben von IV AbtL (komm.) vom 07.03.2019 zu "Spendenbescheinigungen und formlose Bestätigungen".
Die aktuellen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen erhalten Sie auf Anfrage bei IV A (Referat Haushalt, Mail: haushaltswirtschaft@hu-berlin.de ).