Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

Zollangelegenheiten

Auch Universitäten haben auf die Einhaltung von Zollbestimmungen umfangreich zu achten.

Vor allem geht es dabei um die korrekte Zahlung  möglicher Einfuhrumsatzsteuern, die bei Einfuhren aus DRITTLÄNDERN (also außerhalb der EU, aber auch z.B. Schweiz) anfallen.

Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG).

 

Folgende Zuständigkeiten sind an der HU Berlin in diesem Zusammenhang festgelegt:

 

Generelle Anfragen zum Zollverfahren werden durch die Technische Abteilung, Referat VF beantwortet. Hier ist die Zentrale Zollbeauftragte der HU, Frau Marion Böttger, Ihre Ansprechpartnerin.

 

Bei zentralen Einkaufsprozessen, die durch das Referat Beschaffung der Technischen Abteilung ausgelöst und betreut werden, verbleiben alle relevanten Unterlagen auch dort. Ansprechpartner ist der Referatsleiter Björn Schulze.

 

Besonderer Augenmerk ist bei dezentralen Beschaffungen zu legen, also bei Einkäufen OHNE Beteiligung des Referats Beschaffung.

Hier obliegt die Nachweis- und Aufbewahrungspflicht sowie die  Vollständigkeit notwendiger Unterlagen (Bestellschein, Lieferschein, Rechnung, Steuerbescheid, Zollunterlagen) den jeweiligen dezentralen Verwaltungen.

Die zentrale Zollbeauftragte führt ebenfalls die Steuerbescheide für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten.

Steuerunterlagen für Waren mit zollamtlicher Überwachung werden ebenfalls bei der zentralen Zollbeauftragten aufbewahrt.