NEU: Der Vordruck zur Rechnungslegung von Gastvorträgen ist ebenso für Honorarverträge (Vertrag über freie Mitarbeit bzw. Werkvertrag) sowie Lehraufträge zu verwenden.
Beim Ausfüllen bzw. vor dem Druck bitte bei "Rechnung zum ..." die entsprechende Option wählen bzw. eintragen.
Achtung: Bei Lehraufträgen ist zusätzlich die Anlage zur Abrechnung eines Lehrauftrages unter Angabe der Rechnungs-Nr. beizufügen.
Die Rechnungsvordrucke finden Verwendung bei Finanzierung aus Drittmitteln, Haushaltsmitteln sowie aus Berufungsmitteln. Abhängig von der Finanzierungsquelle ist beim Unterzeichner / Auftraggeber die jeweilige Option zu wählen.