Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

Lehraufträge

 

Vertragsgestaltung

Informationen zur Vertragsgestaltung von Lehraufträgen finden Sie in der Richtlinie zur Vergabe von Lehraufträgen, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 09/2019 vom 05.02.2019.

 

Höhe der Lehrauftragsvergütung

Ab 01.10.2016 gelten neue Sätze gemäß den Ausführungsvorschriften über die Höhe der Lehrauftragsvergütung, die im Amtsblatt für Berlin (Nr. 29 vom 22.07.2016) veröffentlicht wurden.

 

Erteilung eines Lehrauftrages

Für die Erteilung von Lehraufträgen verwenden Sie bitte die Vordrucke von der WEB-Site der Abteilung für Personal und Personalentwicklung.

 

Abrechnung von Lehraufträgen

Zur Abrechnung von Lehraufträgen sind ausschließlich die vereinheitlichten Rechnungsvordrucke zu verwenden, die den aktuellen steuerlichen Vorgaben gerecht werden.

Die einheitlichen Rechnungsvordrucke für Lehraufträge, Honorar-/ Werkverträge sowie Gastvorträge sind auf der Website der Haushaltsabteilung unter - Vordrucke - bei dem Eintrag "Gastvortrag - Rechnung (deutsch/englisch)" zu finden.

Achtung: Bei Lehraufträgen ist zusätzlich die Anlage zur Abrechnung eines Lehrauftrages unter Angabe der Rechnungs-Nr. beizufügen.

Die Rechnungsvordrucke finden Verwendung bei Finanzierung aus Drittmitteln, Haushaltsmitteln sowie aus Berufungsmitteln. Abhängig von der Finanzierungsquelle ist beim Unterzeichner / Auftraggeber die jeweilige Option zu wählen.
 

 

Sozialversicherungspflicht

Hinweise zur Sozialversicherungspflicht bei Lehraufträgen sind der Seite der Abteilung für Personal und Personalentwicklung zu entnehmen.